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KAIT Beratung

Standards

Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

Wir setzen mit Ihnen den Standard pragmatisch, schnell und kompetent um.

Wir helfen Ihnen diesen Standard einzuführen und umzusetzen


Was ist Ziel und Inhalt der Norm?

Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

Die Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT) wurden mit dem Rundschreiben 11/2019 (WA) vom 1. Oktober 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Eine zentrale Zielsetzung der neu formulierten Anforderungen der BaFin sind die Sicherheit in der Informationstechnologie und das Bewusstsein für IT Risiken zu schärfen. Die KAIT gilt für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) im Sinne des § 17 KAGB, soweit diese über eine Erlaubnis nach § 20 Abs. 1 KAGB verfügen.


KAIT, VAIT und BAIT - alles gleich?

KAIT folgt den Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) mit Rundschreiben 10/2018 und der ersten Rundschreiben in dieser Thematik, den Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) vom November 2017.

Nun ist es für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) auch soweit, die BaFin wird die Funktionsfähigkeit der IT zukünftig prüfen. Vorausgeschickt sei, dass KAIT, VAIT und BAIT inhaltlich nicht gleich sind - es bestehen in der Tat Unterschiede, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten kurz dargstellen werden.

Zielsetzung von KAIT

Zielsetzung von KAIT ist die Informationssicherheit, einschließlich der IT-Sicherheit zu erhöhen und das Bewußtsein für IT-Risiken zu schärfen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften bleiben verpflichtet, auf gängige IT-Standards abzustellen sowie den Stand der Technik zu berücksichtigen.

Weitere Informationen lesen sie hierzu auf unserer Informationsseite:


Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von KAIT.

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